Aschen-Anhänger – eine besondere Erinnerung

Die schmerzende Lücke, die der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt, fällt insbesondere im veränderten Alltag nach der Beisetzung auf. Nichts ist mehr so, wie es vorher war. Es fehlt die Nähe, der Austausch und häufig auch ein Teil von einem selbst.

Aschen-Anhänger

Erinnerungen

Wenn der Verstorbene beigesetzt ist und alle Formalitäten erledigt sind kehrt Ruhe ein. In dieser Zeit sind besondere Erinnerungen an den Verstorbenen wichtig. Trauernde greifen häufig zu Fotoalben oder hören sich die Lieblingslieder des Toten an. Innerhalb der Bestattungskultur entwickeln sich immer neue Möglichkeiten, dem Verstorbenen zu gedenken. Eine ganz besondere Erinnerung stellt dabei Trauerschmuck dar. Es gibt die Möglichkeit, Erinnerungen wie einen Fingerabdruck oder die Handschrift des Verstorbenen als Ring oder Anhänger zu tragen.

Schmuck als Erinnerung

Aschen-Anhänger zählen ebenfalls zu Erinnerungsschmuck. Diese schmuckvollen Anhänger aus Gold, Silber oder Edelstahl, beispielsweise von Urnengeschäft, besitzen einen Hohlraum, welcher mit der Asche des Verstorbenen gefüllt wird. Der Anhänger wird verschlossen und kann als Schmuckstück an einer Kette getragen werden. Den Schmuck können Sie je nach Wunsch täglich oder zu besonderen Anlässen tragen. Mit dieser Art Mini-Urne haben Sie eine ganz persönliche Erinnerung. Insbesondere für die Menschen, die die Urne des Verstorbenen gerne Zuhause aufbewahren wollen, ist ein Asche-Anhänger eine gute Alternative. Aufgrund der Friedhofspflicht in Deutschland ist eine Aufbewahrung in den eigenen vier Wänden nicht gestattet.

 

Der Anhänger kann auch für andere Bestattungsarten genutzt werden, falls Sie nicht die Möglichkeit haben, einen kleinen Teil der Asche in den Anhänger zu füllen. Wenn der Verstorbene sich beispielsweise eine Erdbestattung gewünscht hat, können Sie stattdessen ein wenig Erde von der Grabstelle oder eine Locke des Toten verwenden. So können Sie auch ohne Kremierung den Anhänger als ganz besondere Erinnerung nutzen.

 

Bildquelle: © URNENGESCHÄFT.


Die Feuerbestattung

Als Feuerbestattung versteht man das Beisetzen von Verstorbenen in einer Urne. Der Beisetzung geht hierbei die Einäscherung voraus. Diese wird auch als Kremation oder Kremierung bezeichnet. Bei der Verbrennung wird der Leichnam mit einem Sarg im Krematorium verbrannt. Hierfür werden nur Särge verwendet, die ausschließlich aus Holz bestehen - ohne Hilfsmittel wie Nägel oder Schrauben. In modernen Krematorien ist es auch möglich, neutrale Stoffe wie Pappe als Material für den Sarg zu verwenden. Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählt, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eine schriftliche Erklärung über die Art der Bestattung abgegeben haben muss. Bei unerwartet plötzlichen Todesfällen können auch Ehepartner, Vater, Mutter, Tochter oder Sohn diese Erklärung abgeben. Eine weitere Vorschrift ist, dass der Leichnam zweimal ärztlich untersucht werden muss. Diese Maßnahme ist notwendig, um mögliche Fehler bei der ersten Untersuchung auszuschließen. Die Kremierung findet in einem so genannten „Muffelofen“ statt, der auf ca. 900 Grad Celsius aufgeheizt wird. Insgesamt dauert dieser Vorgang ca. 90 Minuten, wobei die Zeit in Abhängigkeit zu der Körpermasse und dem Wassergehalt des Leichnams variieren kann. Nach der Einäscherung verbleibt lediglich ein kleiner Teil der ursprünglichen Körpermasse. Metallische Überreste wie Gold werden gefiltert und in der Regel vom Bestatter für gemeinnützige Zwecke gespendet. Die verbleibende Asche wird dann in eine Aschekapsel gefüllt und verschlossen. Auf der Kapsel wird zusätzlich der Krematoriumsname, der Name des Verstorbenen, der Geburtstag des Verstorbenen, Todestag, Einäscherungstag und die Identifizierungsnummer eingraviert. Die Urne wird dann einem Urnengrab oder in einer Mauernische auf dem Friedhofsgelände beigesetzt. Auf einigen Friedhöfen ist auch das Verstreuen der Asche im Rahmen einer anonymen Beisetzung möglich. In Deutschland ist es nicht erlaubt, Urnen nicht beizusetzen und zum Beispiel mit in die eigene Wohnung zu nehmen.