Kremation

Der Prozess der Kremation, beziehungsweise Einäscherung, muss laut Feuerbestattungsgesetz so erfolgen, dass die Asche rein, vollständig und unvermischt ist. In jeder Ofenkammer darf ausschließlich ein Leichnam eingeäschert werden. Um dies zu gewährleisten, wird an jedem Sarg ein brennfestes Schild mit der Kremationsnummer angebracht. Der Leichnam wird nur mit Sarg in einem Ofen verbrannt. Je nach Vorschrift müssen medizinische Hilfsmittel wie zum Beispiel ein Herzschrittmacher bereits vor der Kremation entfernt werden, da es zu explosiven Reaktionen im Ofen kommen kann. Für die Kremation werden Särge verwendet, die ohne Schrauben montiert sind, um metallische Überreste zu vermeiden. In der Regel kann eine Kremation innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden, wenn zwei Ärzte den Leichnam untersucht haben und eine Genehmigung für die Kremation vorliegt.

Ablauf der Kremation

Die Einäscherung selbst erfolgt in einem Ofen, der auf 900 Grad Celsius angeheizt wird. Das System der Verbrennung ist in der Regel auf die Sicherheit der Mitarbeiter und auf eine ressourcen- und umweltschonende Vorgehensweise ausgelegt. Daher entzündet sich der Sarg durch die Hitze der Schamottausstattung des Ofens von selbst. Unterstützt wird die Einäscherung lediglich durch die Zuführung von heißer Luft. Nach dieser Phase, die ca. 45 Minuten dauert, wird die Holzasche abgelassen und die Temperatur nochmals auf über 1.200 Grad Celsius erhöht. Nach etwa 90 Minuten ist der Prozess der Einäscherung abgeschlossen und die Körpermasse auf ca. 5 Prozent des ursprünglichen Körpergewichts zurückgegangen.

Nach der Kremation

Mögliche Überreste wie Zahnimplantate oder Sargklammern werden vor dem abschließenden Mahlgang aussortiert. Die Asche wird dann in eine Aschekapsel gefüllt und mit Geburts-, Todes- und Einäscherungsdatum versehen. Danach ist die Urne für die Bestattung bereit und kann dann in eine Schmuckurne gelegt werden.

 

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