Vorschriften

Die Vorschriften für eine Feuerbestattung finden sich, wie auch für nahezu alle anderen Bestattungsarten, in den Bestattungsgesetzen wieder. Darin sind die Regelungen zu Terminen, Überführungen und notwendigen Leistungen verschiedener Dienstleister aufgeführt. Die Bestattungsgesetze werden von den einzelnen Bundesländer geregelt und herausgegeben. Somit können sich Vorschriften in verschiedenen Bundesländern unterscheiden.

Vorschrift der zweiten Leichenschau bei einer Feuerbestattung

Die Regelungen zu Feuerbestattungen sind in meist sehr einheitlich gefasst. Ein großer Unterscheidungspunkt zwischen den Bundesländern gibt es in der Vorschrift der zweiten Leichenschau. Die Leichenschau muss vor jeder Bestattung, also auch vor einer Erdbestattung, erfolgen und soll der zweifelsfreien Feststellung des Todes dienen. Bei einer Feuerbestattung wird von den meisten Bundesländern im Rahmen der Bestattungsgesetzte eine zweite Leichschau verlangt. Als Grund für diese Untersuchung wird angegeben, dass nach der Einäscherung spätere menschliche Merkmale nicht mehr existent sind, und so eine spätere Identifikation des Verstorbenen nahezu unmöglich beziehungsweise mit großem Aufwand verbunden ist. Einzig im Bundesland Bayern ist die zweite Leichenschau derzeit nicht in den Bestattungsgesetzen festgeschrieben. Die zweite Leichenschau findet in der Regel direkt vor der Einäscherung in einem Krematorium statt.

Festhalten des Wunsches nach einer Feuerbestattung

Noch vor einigen Jahren musste der Wunsch nach einer Feuerbestattung explizit festgehalten werden. Daher empfahl es sich, schon frühzeitig eine Kremationsverfügung, auch Einäscherungsverfügung genannt, auszufüllen. In dieser wird der Wunsch nach dieser Beisetzungsform festgehalten und muss nach dem Tod des Verfassers in der Regel auch eingehalten werden. Heutzutage sind Feuerbestattungen keine Seltenheit mehr. So ist auch die Skepsis gegenüber den Wunsch einer Feuerbestattung weitestgehend verschwunden. Dennoch sollte eine Einäscherungsverfügung ausgefüllt werden. Dies kann für Regelungen nach dem eigenen Tod von Bedeutung sein, etwa wenn sich mehrere Angehörige nicht über die zu organisierende Beisetzungsart einigen können.

 

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