Grabarten

Es gibt eine Vielzahl von Grabstätten. Einige Grabstätten werden für bestimmte Bestattungsarten genutzt. Für Feuerbestattungen bieten sich besonders Grabstätten für Urnen an. Dazu gehören etwa das Kolumbarium, das auch Urnenwand genannt wird, die Urnenstele oder das Urnenerdgrab. Bei einem Urnenerdgrab können verschiedene Grabarten unterschieden werden. Die Auswahl der Grabstätte hängt von den Wünschen der Hinterbliebenen, beziehungsweise der Erwerber der Grabstelle ab.

Wahl der Grabart nach Beisetzungsort

Auf Friedhöfen werden verschiedenen Grabarten angeboten. Diese sind entweder für spezielle Bestattungen vorgesehen oder für bestimmte Bestattungsarten bestimmt. Zu den speziellen Grabarten gehören etwa Grabfelder für muslimische oder jüdische Bestattungen, aber auch bestimmte Friedhofsareale für die Beisetzung von verstorbenen Kindern. Zudem gibt es allgemeine Grabarten. Diese gibt es sowohl für Erd- als auch für Feuerbestattungen. Die Grabarten kann man in Reihen- und Wahlgräber einteilen. Ein Wahlgrab ist eine Beisetzungsstätte, die von den Angehörigen oder schon zu Lebzeiten vom Verstorbenen gewählt werden kann. Dabei stellt die Friedhofsverwaltung einzelne Möglichkeiten der Beisetzungsorte vor, aus denen dann die passende Grabstelle ausgesucht werden kann. Bei einem Reihengrab wird das Grab der Reihe nach vergeben. Daher ist eine Auswahl des Ruheplatzes nicht möglich. Reihengräber sind daher in der Regel günstiger als Wahlgräber. Die Kosten der einzelnen Grabstätten können den Vorschriften der Friedhöfe entnommen werden.

Wahl der Grabart nach Grabplätzen

Neben der Auswahl des Beisetzungsortes kann auch die Auswahl der möglichen Liegestätten in einem Grab eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für eine Grabstätte spielen. Deshalb wird auch zwischen Einzel- und Familiengrab beziehungsweise Gemeinschaftsgrab unterschieden. In einem Einzelgrab kann maximal eine Person beigesetzt werden. Dabei kann ein Einzelgrab entweder für einen Sarg oder eine Urne bestimmt sein. Sollen mehrere Familienmitglieder neben beziehungsweise übereinander beigesetzt werden, dann kann anstatt eines Einzelgrabes ein Familiengrab erworben werden. Bei dieser Grabart können in der Regel bis zu acht Familienmitglieder in einem Grab beigesetzt werden. Je höher die Anzahl an Beisetzungsstellen desto höher sind meist auch die Kosten für den Erwerb der Grabstelle. Sollten keine Familienmitglieder vorhanden sein, dann kann anstelle eines Familiengrabes auch eine Grabstelle in einem Gemeinschaftsgrabfeld erworben werden.

 

Weitere hilfreiche Informationen:


Bewertung dieser Seite: 3.4 von 5 Punkten. (5 Bewertungen)
Finden Sie diese Seite hilfreich? Geben auch Sie mit einem Klick auf die Sterne Ihre Bewertung ab.
(1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)