Kremationsverfügung

Heutzutage sind die Möglichkeiten, eine Bestattung durchzuführen, größer denn je. Waren vor knapp 200 Jahren noch Erdbestattungen unangefochten die beliebteste Bestattungsart, so gehen die Wünsche über die Bestattungsart in der heutigen Zeit weit auseinander. Heute hat man die Wahl zwischen mehr als zehn möglichen Beisetzungsarten

Vorsorgliche Kremationsverfügung

Um schon im Vorfeld den Wunsch nach einer bestimmten Bestattungsart mitzuteilen, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Verfügung zu verfassen. Einige Bestattungsarten, wie etwa die Seebestattung, verlangen solche Papiere. Dem darin enthaltenen persönlichen Wunsch nach einer Bestattungsart wird in der Regel auch nachgegangen, es sei denn, er verletzt Deutsches Recht. 

Inhalte der Kremationsverfügung

Sollte der Wunsch bestehen, nach dem Tod verbrannt zu werden, sollte dies niedergeschrieben werden. Mit dem schriftlichen Dokument kann bewiesen werden, dass die Einäscherung nach dem Willen des Verstorbenen stattfindet. Die Verfügung sollte dabei handschriftlich verfasst werden. Sie muss datiert sein und den Erstellungsort der Verfügung sowie den Namen beinhalten. Auf jeden Fall benötigt sie eine persönliche Unterschrift. Es kann auch nachträglich eine Kremationsverfügung von den engsten Angehörigen erstellt werden. Dies sollte dann der Fall sein, wenn die verstorbene Person den Wunsch zwar mitgeteilt, aber nicht schriftlich festgehalten hat. Sollte die  Kremationsverfügung gegen die Vorstellungen nur eines einzigen Angehörigen verstoßen, kann keine Einäscherung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Kremationsverfügung bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

 

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten:


Bewertung dieser Seite: 4.4 von 5 Punkten. (8 Bewertungen)
Finden Sie diese Seite hilfreich? Geben auch Sie mit einem Klick auf die Sterne Ihre Bewertung ab.
(1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)