Aktuelles

Aschen-Anhänger – eine besondere Erinnerung

Die schmerzende Lücke, die der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt, fällt insbesondere im veränderten Alltag nach der Beisetzung auf. Nichts ist mehr so, wie es vorher war. Es fehlt die Nähe, der Austausch und häufig auch ein Teil von einem selbst.

Aschen-Anhänger

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Hat die Sterbegeldversicherung eine Zukunft?

Sterbegeldversicherung

Es liegt in der Natur der Menschen, dass wir uns so lange wie möglich nicht mit dem eigenen Tod beschäftigen wollen. Doch es gibt Entscheidungen, die schon in jungen Jahren getroffen werden sollten, um die eigene Zukunft und die der eigenen Familie im Alter abzusichern. Die Sterbegeldversicherung ist eine dieser Entscheidungen.


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Erinnerungen durch ein persönliches Trauervideo

Der Verlust eines geliebten Menschen ist sehr traurig und schmerzvoll. Um Erinnerungen nicht nur in den Gedanken zu speichern gibt es die Möglichkeit ein persönliches Video mit den schönsten Bildern des Verstorbenen zu erstellen. In wenigen Schritten wird aus Fotos ein Video, welches dabei helfen kann den schmerzhaften Verlust zu verarbeiten.

Trauervideo

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Trauerkarten schreiben

Trauerkarte schreiben

Der Verlust eines geliebten Menschen trifft die Angehörigen und Freunde oft unvorbereitet. Neben der eigenen Trauer müssen die Hinterbliebenen die Beisetzung organisieren und Verwandte und enge Freunde über den Sterbefall informieren. Eine stilvolle Trauerkarte eignet sich sehr gut für diese Aufgabe.


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Besonderer Abschied: die Diamantbestattung

Wer nach einem Todesfall ein Andenken an den Verstorbenen bei sich tragen möchte, hat die Möglichkeit, eine Diamantbestattung zu wählen. Aus der Asche des Verstorbenen entsteht in einem aufwändigen Verfahren ein Diamant, der beispielsweise als Schmuck getragen werden kann. 


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Ablauf einer Feuerbestattung

Ablauf einer Feuerbestattung

Noch vor einigen Jahrzehnten war die Erdbestattung die am häufigsten gewählte Bestattungsart in Deutschland. Doch in den letzten Jahren hat sich dieser Fakt geändert. In vielen deutschen Städten werden heute mehr Feuerbestattungen durchgeführt als Beisetzungen in einem Sarg. 


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Die Feuerbestattung

Als Feuerbestattung versteht man das Beisetzen von Verstorbenen in einer Urne. Der Beisetzung geht hierbei die Einäscherung voraus. Diese wird auch als Kremation oder Kremierung bezeichnet. Bei der Verbrennung wird der Leichnam mit einem Sarg im Krematorium verbrannt. Hierfür werden nur Särge verwendet, die ausschließlich aus Holz bestehen - ohne Hilfsmittel wie Nägel oder Schrauben. In modernen Krematorien ist es auch möglich, neutrale Stoffe wie Pappe als Material für den Sarg zu verwenden. Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Dazu zählt, dass der Verstorbene zu Lebzeiten eine schriftliche Erklärung über die Art der Bestattung abgegeben haben muss. Bei unerwartet plötzlichen Todesfällen können auch Ehepartner, Vater, Mutter, Tochter oder Sohn diese Erklärung abgeben. Eine weitere Vorschrift ist, dass der Leichnam zweimal ärztlich untersucht werden muss. Diese Maßnahme ist notwendig, um mögliche Fehler bei der ersten Untersuchung auszuschließen. Die Kremierung findet in einem so genannten „Muffelofen“ statt, der auf ca. 900 Grad Celsius aufgeheizt wird. Insgesamt dauert dieser Vorgang ca. 90 Minuten, wobei die Zeit in Abhängigkeit zu der Körpermasse und dem Wassergehalt des Leichnams variieren kann. Nach der Einäscherung verbleibt lediglich ein kleiner Teil der ursprünglichen Körpermasse. Metallische Überreste wie Gold werden gefiltert und in der Regel vom Bestatter für gemeinnützige Zwecke gespendet. Die verbleibende Asche wird dann in eine Aschekapsel gefüllt und verschlossen. Auf der Kapsel wird zusätzlich der Krematoriumsname, der Name des Verstorbenen, der Geburtstag des Verstorbenen, Todestag, Einäscherungstag und die Identifizierungsnummer eingraviert. Die Urne wird dann einem Urnengrab oder in einer Mauernische auf dem Friedhofsgelände beigesetzt. Auf einigen Friedhöfen ist auch das Verstreuen der Asche im Rahmen einer anonymen Beisetzung möglich. In Deutschland ist es nicht erlaubt, Urnen nicht beizusetzen und zum Beispiel mit in die eigene Wohnung zu nehmen.